Die Direktversicherung ist ein Lebensversicherungsvertrag, den der Arbeitgeber auf das Leben eines Mitarbeiters abschließt. Dabei ist der Abeitgeber der Versicherungsnehmer, der Arbeitgeber die versicherte Person. Bezugsberechtigt sind der Arbeitnehmer oder seine Hinterbliebenen.
Ein Teil des Gehalts wird nicht an den Arbeitnehmer überwiesen, sondern direkt in Beiträge für die Versicherung umgewandelt. Für bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (2008: jährlich 2.544 Euro) bleibt der Versicherungsbeitrag steuerfrei. Der Arbeitnehmer erhält am Ende der Laufzeit (frühestens mit dem 60. Lebensjahr) die Direktversicherung ausgezahlt.
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